Hund anmelden

Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Frist

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes beträgt, wenn Sie online bezahlen 10,00 €, ansonsten 13,45 €.
Darüber hinaus erstellt die Behörde einen Hundesteuerbescheid, der entsprechende Gebühren nach sich zieht.

Ob Sie Ihren Hund persönlich im Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten/ Feuerwehr vorstellen müssen, erfragen Sie bitte telefonisch. 

Hinweise (Besonderheiten)

Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Sie halten einen Hund

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.